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DELE

Teilnahmebedingungen

Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die Kandidat(inn)en müssen bei der Anmeldung nachweisen, dass sie Staatsangehöriger eines Landes sind, dessen offizielle Landessprache nicht Spanisch ist.
  2. Staatsangehörige eines spanischsprachigen Landes können sich einschreiben, wenn sie zwei von folgenden Bedingungen erfüllen:
    1. Spanisch ist die Muttersprache nur eines Elternteils.
    2. Spanisch ist nicht die ursprünglich erlernte Sprache.
    3. Spanisch ist nicht die übliche Umgangsprache.
    4. Spanisch war nicht gänzlich oder teilweise die Unterrichtsprache in der Grundschule und/oder in einer weiterführenden Schule.

      Hierfür muss den Anmeldeunterlagen eine schriftliche Bestätigung beigefügt werden.
  3. Die Anmeldeunterlagen und die Prüfungsgebühren müssen vor Ablauf der Anmeldefrist bei dem Zentrum, in dem die Prügfung abgelegt werden soll, eingegangen sein.